In Neustadt a.d.Aisch spielt die Stadtmitte als räumlicher, wirtschaftlicher und sozialer Identifikationsort eine herausgehobene Rolle. In den zurückliegenden Jahrzehnten haben sich mancherorts jedoch zahlreiche Funktionen aus den Ortskernen zurückgezogen. Leerstehende Läden und eine schwindende Investitionsbereitschaft in die bestehende Bausubstanz sind bekannte Folgen. Die allgemeine Einführung des kommunalen Geschäftsflächenprogramms in die Städtebauförderung soll jetzt einen Beitrag leisten zur Belebung von Stadtmitten und zur Sicherung im Rahmen der zentralen Versorgungsfunktion.
Welche Sanierungsmaßnahmen können gefördert werden?
Das kommunale Geschäftsflächenprogramm dient der vereinfachten Förderung kleinerer privater Baumaßnahmen, um bauliche Missstände und Mängel bei Verkaufsflächen, Geschäftsräumen und sonstigen Ladenlokalen in Erneuerungsgebieten zu beseitigen.
Fördergegenstand können Modernisierungsmaßnahmen im festgelegten Geltungsbereich an Schaufenstern und Eingang und Anpassungsmaßnahmen im Innern bei baulichen Missständen sein. Förderfähig ist auch der barrierefreie Ausbau im Innenbereich (z. B. Sanitäranlagen, stufenloser Ausbau der Ladenfläche etc.). Auch die barrierefreie Erschließung der Geschäftseinheit im Außenbereich ist förderfähig. Nicht förderfähig sind dagegen mobile Inneneinrichtungen und Ausstattungsgegenstände.
Die Höhe der Förderung beträgt pauschal bis zu 30 % der als förderfähig anerkannten Kosten, maximal jedoch 20.000 €. Maßnahmen mit Kosten unter 2.000 € werden nicht gefördert.
Alle Infos zum Geschäftsflächenprogramm und der Antragsstellung finden Sie in diesem Flyer!
Außerdem können Sie den Antrag hier herunterladen: Antrag zum Download.
Ihre Ansprechpartner:
Stadt Neustadt a.d.Aisch
Marktplatz 5, 91413 Neustadt a.d.Aisch
Stadtkämmerei, Tel.: 09161/666-20
und
Stadtbau Amberg
Marstallgasse 4, 92224 Amberg
Herr Voith, Tel.: 09621/37879