Förderprogramme
Zur Förderung des Mittelstandes und insbesondere von Existenzgründungen haben EU, Bund und Land zahlreiche Förderprogramme aufgelegt. Eine finanzielle Förderung kann durch Darlehen, Risikoentlastungen wie Bürgschaften und Haftungsfreistellungen, durch Beteiligungskapital sowie mitunter auch durch Zuschüsse erfolgen. In der Regel werden Investitionen gefördert.
Was ist generell zu beachten, wenn man staatliche Förderprogramme in Anspruch nehmen will?
Da bei fast allen öffentlichen Förderprogrammen die sogenannte "Vorbeginnsklausel" gilt, muß die Antragstellung in aller Regel vor Beginn des Vorhabens erfolgen, d.h.:
Antragseingang vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank bzw. Regierung,
vor Eingehen eines wesentlichen finanziellen Engagements (unschädlich sind dabei rechtliche und organisatorische Vorbereitungsmaßnahmen)
Mit "Vorhaben" sind die zu finanzierenden Ausgaben, z. B. die Investitionen für ein konkretes Vorhaben gemeint. Solange mit diesem noch nicht begonnen wurde, ist eine staatliche Förderung nach wie vor möglich.
Es gilt meist das "Hausbankprinzip":
Beantragung und Ausreichung der finanziellen Hilfen über die Hausbank, - die Hausbank trägt das Risiko; hierfür verlangt sie eine bankübliche Absicherung,
bei unzureichenden Sicherheiten sind i.d. Regel Risikoentlastungen (Bürgschaften, Haftungsfreistellungen) möglich
Beabsichtigen Sie eine Investition, fragen Sie vorher bei der städtischen Wirtschaftsförderung (09161/666 67). Wir beraten Sie gerne.
Informationen zur Wirtschaftsförderung
Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Digitalbonus kleine und mittlere Unternehmen sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Im Zeitalter der beschleunigten Digitalisierung stellt es vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung und Belastung dar, ihren Betrieb auf notwendige neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle umzustellen bzw. sich vor Hackerangriffen besser zu schützen.
Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus soll es diesen Unternehmen ermöglichen, ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital zu transformieren und ihre IT-Sicherheit zu verbessern.Die Förderung erfolgt für
die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software, sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und
die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen.
Der Digitalbonus steht in drei Varianten (Standard, Plus und Kredit) zur Verfügung. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur digitalen Antragstellung sind auf der Internetseite zum Digitalbonus abrufbar.
Die Abwicklung der Förderung obliegt für den Regierungsbezirk Mittelfranken der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach.Ansprechpartnerin:
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Frau Ruth Kronau-Neef, Sachgebietsleiterin
E-Mail: ruth.kronau-neef@reg-mfr.bayern.de
Tel: 0981/531368Ab jetzt können Anträge eingereicht werden! Den Mittelstand auf dem Weg in die digitale Zukunft begleiten.
Das vom Bundeswirtschaftsministerium initiierte Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Mitarbeitern bei der Digitalisierung. "go-digital" bietet Unterstützung in den Modulen Digitalisierte Geschäftsprozesse, Digitale Markterschließung und IT-Sicherheit.
Das neue Förderprogramm startete im Juli. In der ersten Phase von "go-digital" haben interessierte Beratungsunternehmen eine Autorisierung beantragt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt die ersten 200 Beratungsunternehmen autorisiert. Damit beginnt die zweite Phase: KMU können zukünftig auf www.bmwi-go-digital.de das für sie passende Beratungsunternehmen auswählen, um sich unternehmensspezifisch beraten zu lassen. Dabei übernehmen die Beratungsunternehmen die komplette administrative Projektabwicklung von der Antragsstellung bis hin zur Berichterstattung. So kann das Unternehmen wertvolle Zeit in sein Kerngeschäft und die Digitalisierung investieren.
Mehr ErfahrenWEITERKOMMEN MIT WEITER.BILDUNG!
Die Suche nach qualifiziertem Personal gestaltet sich für Arbeitgeber in den letzten Jahren zunehmend schwerer. Vielleicht auch in Ihrer Branche? Dann nutzen Sie die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG!
Egal, ob es um Strukturwandel in der Unternehmenswelt, die fortschreitende Digitalisierung oder einen möglichen Fachkräftemangel geht. Mit WEITER.BILDUNG! unterstützen wir Sie darin, die unternehmerischen Herausforderungen von morgen zu bewältigen.
WEITER.BILDUNG! ermöglicht Ihnen
umfassende Beratung
erweiterten Zugang zur Weiterbildungsförderung
Förderung der Lehrgangskosten
Arbeitsentgeltzuschüsse
NICHTS EINFACHER ALS WEITER.BILDUNG!
Die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! ermöglicht Arbeitgeber, von allen Vorteilen, die eine Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit sich bringt, zu profitieren. Voraussetzung ist, dass Sie für Ihre Beschäftigten eine Weiterbildung von mehr als 160 Stunden anstreben, wobei die Durchführung der Qualifizierung flexibel sein darf, zum Beispiel hinsichtlich der Schulungszeiten (z. B. Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend).Wir beraten Sie gerne bei Ihren Herausforderungen und erarbeiten gemeinsam, welche Qualifizierung Ihr Unternehmen weiterbringt - und wie Sie diese einfach und unkompliziert Ihren Mitarbeitern zugänglich machen.
Sie interessieren sich für die Möglichkeiten, die Ihnen WEITER.BILDUNG! eröffnet? Melden Sie sich bei Ihren Weiterbildungsberatern vor Ort:
Agentur für Arbeit Neustadt/Aisch
Bamberger Str. 27, 91413 Neustadt/Aisch
Herr Ulrich Schuh, Tel. 09161/8844 222
Herr Harald Prell, Tel. 09161/8844 224
Email: fuerth.weiterbildung@arbeitsagentur.deWeitere Infos finden Sie auf der Homepage der Arbeitsagentur.
Mehr ErfahrenDas "Haus der Forschung" hat seinen Sitz in Nürnberg und in München. Im "Haus der Forschung" kooperieren die Bayern Innovativ GmbH, die BayFOR GmbH, die Bayerische Forschungsstiftung sowie die Teile der bisherigen Innovationsberatungsstelle Südbayern (IBS) und der Innovationsberatungsstelle Nordbayern (IBN), die zu einem "Innovations- und Technologiezentrum Bayern" (ITZB) vereinigt werden. Alle Kooperationspartner bleiben rechtlich selbstständig und verbleiben in der jeweiligen Ressortzuständigkeit der Ministerien.
Aufgabe des "Hauses der Forschung" ist es, für Unternehmen insbesondere eine integrierte Förderberatung sowie ein umfassendes Serviceangebot zur weiterführenden EU-Beratung und EU-Antragstellung in Bayern bereitzustellen.
Haus der Forschung
Gewerbemuseumsplatz 2, 90403 Nürnberg
Tel.: 0800 - 0268724 (kostenfrei)
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8:00-18:00 UhrWeitere Informationen bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Neustadt a.d. Aisch, Tel.: 09161/666 67
Mehr ErfahrenZentrales Innovationsprogramm Mittelstand - ZIM
ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und mit diesen zusammenarbeitende wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zu deren Wachstum verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden.
Gefördert werden:Einzelprojekte
Kooperationsprojekte
Kooperationsnetzwerke
Bis zum Jahresende 2014 wurden für rund 28.000 Vorhaben Fördermittel in Höhe von 3,8 Mrd. Euro bewilligt. Die neue ZIM-Richtlinie tritt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Diese ist an die Neuausschreibung der Projektträgerschaft geknüpft. Die Bestellung der Projektträger erfolgt voraussichtlich im zweiten Quartal 2015; dann können neue Projektanträge eingereicht werden. Den Entwurf für die Richtlinie (Stand 24.2.2015) sowie die Antragsformulare im Entwurf finden Sie unten.
Auch die internationalen Kooperationen werden fortgesetzt. Viele Ausschreibungen werden mit Inkrafttreten der neuen ZIM-Richtlinie gestartet. Als ausländische Kooperationspartner sind auf jeden Fall wieder Alberta/Kanada, Korea, Finnland und das Netzwerk IraSME (Belgien, Nord-Pas de Calais, Österreich) dabei. Mit weiteren Ländern werden derzeit Gespräche über eine Partnerschaft geführt.
Weitere Information bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Neustadt a.d. Aisch, Tel.: 09161/666 67.
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