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Ziel der Förderung ist, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe durch einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung einen Anreiz zu geben, externes Know-how in Anspruch zu nehmen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Beratungsförderung.

Die Zuschüsse werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und ausgezahlt. Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe ab einem Jahr nach Gründung und mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Unternehmen dürfen im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielt haben. Das Unternehmen darf die Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partner- oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten.


Was wird gefördert?

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagements, einschließlich begleitender Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung durch den Berater oder die Beraterin.

Spezielle Beratungen

  • Technologie- und Innovationsberatungen

  • Außenwirtschaftsberatungen

  • Kooperationsberatungen

  • Beratungen über betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen

  • Beratungen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung

  • Beratungen zur Unternehmenssicherheit (Compliance)

  • Beratungen zum Arbeitsschutz

  • Beratungen zur Unternehmensübergabe

 

Besondere Beratungen

  • Umweltschutzberatungen

  • Beratungen für Unternehmen, die von einer Unternehmerin geführt werden

  • Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  • Beratungen für Unternehmen, die von Migranten / -innen geführt werden, zu allen betriebswirtschaftlichen Fragen der Unternehmensführung

  • Beratungen von Unternehmen zur besseren Integration von Mitarbeitern / -innen mit Migrationshintergrund in den Betrieb


Erforderliche Inhalte der Beratungen

  • Analyse der Unternehmenssituation sowie der Schwachstellen, bezogen auf den Beratungsauftrag

  • Verbesserungsvorschläge

  • konkrete Handlungsempfehlungen

  • detaillierte Anleitungen zur Umsetzung dieser Vorschläge in die betriebliche Praxis

Die Inhalte der Beratung müssen in einem Beratungsbericht dokumentiert werden.


Wer darf beraten?

Selbstständige Berater / -innen bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus der entgeltlichen Unternehmensberatung bzw. Schulung erzielen, über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten verfügen und zuverlässig sind. Der Berater / die Beraterin muss einen Nachweis darüber erbringen, dass eine hohe Qualität praktiziert wird.


Wie hoch ist der Zuschuss?

Unternehmen und freiberuflich Tätige können Zuschüsse erhalten in Höhe von

  • 50 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den alten Bundesländern. Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinien mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen bezuschusst werden, sofern die einzelnen Zuschüsse je Beratungsart in der Summe einen Gesamtbetrag von 3.000 Euro nicht überschreiten.


Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsteller ist das beratene Unternehmen oder der freiberuflich Tätige. Die Antragstellung erfolgt online über das unter www.beratungsfoerderung.info zur Verfügung gestellte Verfahren (AMU). Dem Antrag sind elektronisch beizufügen:

  • der Beratungsbericht

  • die Beraterrechnung

  • der entsprechende Kontoauszug des Antragstellers als Zahlungsnachweis

  • bereits erhaltene De-minimis-Bescheinigungen

Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Beratung bei einer Leitstelle zu stellen.

Weitere Informationen bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Neustadt.

Hotline des BAFA
Telefon: 06196/908-570,
E-Mail: foerderung@bafa.bund.de
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