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Förderung von Kleinstunternehmen in Neustädter Ortsteilen

Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Dorfläden, Bäcker, Metzger, Wirtshäuser, Friseure, Pflegedienstleister, Physiotherapeuten, Floristen, Buchhandlungen, Fachgeschäfte und Handwerksbetriebe aufgepasst!

Sie leisten mit Ihrem Unternehmen einen sehr wichtigen Beitrag zur Nahversorgung und steigern damit die Lebensqualität für die Menschen vor Ort. Deshalb können Sie jetzt vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Mittelfranken Unterstützung bei Investitionen bekommen.

Wer und was kann gefördert werden?

Förderfähig sind Kleinstunternehmen, also Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. €, die Investitionen in die Zukunftsfähigkeit ihres Betriebes tätigen. Dabei wird zwischen zwei Formen unterschieden:

  • Zum einen Unternehmen, die den regelmäßigen Bedarf decken (z.B. Bäckerei, Dorfladen, Gastwirtschaft, Pflegedienstleister). Diese können für Investitionen zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung eine Förderung von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn dabei zudem der Innenort gestärkt wird, sind sogar bis zu 45 % möglich. Beispiel: Ein Dorfladen erweitert seine Fläche oder eine Bäckerei schafft moderne Technik zur Produktionserweiterung an.
  • Die zweite Form sind Unternehmen des unregelmäßigen Bedarfs (z.B. Autowerkstatt, Buchhandlung, Zimmerei, Friseur). Hier werden bauliche Investitionen ebenfalls mit bis zu 30 % gefördert. Es ist jedoch Voraussetzung, dass die jeweilige Maßnahme der Innenentwicklung dient. Beispiel: Eine bestehende Schreinerei investiert in eine Werkstatterweiterung im rückwertigen Bereich und stärkt damit den Innenort.

Insgesamt müssen die Investitionen (bzw. die zuwendungsfähigen Kosten) mindestens 10.000 € betragen, die Förderung kann max. 200.000 € betragen. Eine Förderung von Unternehmen in Ortsteilen, in denen die Städtebauförderung läuft, ist möglich, wenn diese weniger als 3.500 Einwohner haben und es sich um den täglichen bis wöchentlichen Bedarf handelt. Zudem wird hier nur der Innenbereich gefördert.

Und so geht's: Interessierte wenden sich bitte vor Beginn der Maßnahme beim ALE Mittelfranken, um das Vorhaben und die Förderfähigkeit zu besprechen. Ansprechpartnerin ist Frau Eva-Maria Fell: 0981/591-221 oder EvaMaria.Fell@ale-mfr.bayern.de.

Ausführliche Informationen finden Sie unter:
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/dorferneuerung-in-bayern/index.html
(Antragstellung und Formulare, Formulare für Kleinstunternehmen der Grundversorgung)